1. Alle Angebote des Vermieters sind unverbindlich.
1.2 Inhalt und Umfang des Mietvertrages wird durch die schriftliche Auftragsbestätigung bestimmt. Mündliche Abreden sind bis zu Ihrer schriftlichen Bestätigung unverbindlich.
2. Die Auslieferung erfolgt ab Lager.
Wünscht der Mieter Anlieferung durch den Vermieter an eine vom Mieter anzugebende Anschrift, so kann der Vermieter dem Mieter die anfallenden Kosten in Rechnung stellen, es sei denn, es ist vertraglich etwas anderes vereinbart.
2.2 Der Mieter hat bei der Anlieferung anwesend zu sein.
2.3 Falls der Mieter oder ein Vertreter bei der Anlieferung nicht anwesend sein kann, werden die vermieteten Güter am Ort der Aushändigung hinterlassen. In diesem Fall erkennt der Mieter die ordnungsgemäße und vollständige Lieferung an.
2.4 Es wird vorausgesetzt, dass die verliehenen Güter in dem Zustand zurückerstattet werden, den der Mieter bei der Übergabe vorgefunden hat. Alle während der Mietzeit entstandenen Schäden werden zur Gänze vom Mieter getragen. Der Vermieter und der Mieter (oder von beiden Parteien gewählte Vertreter) prüfen die Anzahl und den Zustand der Güter, um während der Mietdauer entstandene Schäden festzustellen oder auszuschließen.
2.5 Der Mieter verpflichtet sich, während der Mietzeit dafür Sorge zu tragen, dass das Eigentum des Vermieters nicht durch Dritte beschädigt wird; Beschlagnahmungen oder Beschädigungen der Mietsache wird der Mieter unverzüglich dem Vermieter mitteilen.
2.6 Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt.
3. Mietdauer.
Der Mieter verpflichtet sich nach Ablauf der Mietzeit (laut schriftlicher Auftragsbestätigung) die Mietgegenstände im gleichen Zustand wie übernommen an den Vermieter zurückzugeben.
3.2 Ist eine Abholung durch den Vermieter vereinbart, ist der Mieter verpflichtet, das Mietgut abholfertig und Aufladebereit zu halten.
4. Zahlungsbedingungen
Der Veranstalter bezahlt an Rent an` Event das vereinbarte Entgelt, wobei eine Erhöhung der Umsatzsteuer nach Vertragsabschluss zu Lasten des Entleihers geht.
4.2 Prompte Bezahlung nach Rechnungslegung. Rent an` Event behält sich vor, bei Vertragsabschluss eine Anzahlung, oder auch die vollständige Akkontierung, des voraussichtlichen Rechnungsbetrages zu verlangen.
4.3 Bei jeglichem Zahlungsverzug hat der Entleiher Rent an` Event Verzugszinsen in der Höhe von jeweils 6 % über dem gültigen Nationalbank-Diskontsatz zzgl. MwSt. zu entrichten.
5. Stornobedingungen
Bei einer Stornierung bis zu 2 Monaten vorher werden 25 %, bis 7 Tagen vorher 50 % und danach 100 % des voraussichtlichen Gesamtbetrages (inkl. MwSt.) zur Zahlung fällig.
5.2 Gerichtsstand ist Linz. Es gilt österreichisches Recht als vereinbart. Alle Vereinbarungen mit Rent an` Event bedürfen der Schriftform. Änderungen vorbehalten.
6. Garantie der Ausstattungszahl
Die bestellten Mengen werden bei Vertragsabschluss definiert. Geringfügige Änderungen müssen Rent an` Event bis spätestens 3 Tage vor der Anlieferung / Abholung bekannt gegeben werden.
